Baubeschreibung – das Fundament jedes Hauses
29.Dezember 2008
Die Baubeschreibung ist ein oft unterschätzter Vertragsbestandteil, wenn man sich dazu entschlossen hat, eine eigenes Haus zu bauen beziehungsweise bauen zu lassen. Obwohl hier alles für den Bauherren wesentliches aufgeführt wird, wird der Baubeschreibung oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. So ist es kein Wunder, dass es wegen Mängeln in diesem Papier oft zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.Die meisten Bauherren verlassen sich beim Bau ihres Einfamilienhauses auf die Dienste eines Bauträgers. Das hat zuerst einmal jede Menge Vorzüge. So hat man nur einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Auch ist nur ein Vertragspartner vorhanden, der für jeden Fehler und jede Verzögerung gerade stehen muss. Außerdem koordiniert er die oft komplizierten Abläufe auf einer Baustelle und sorgt dafür, dass alles zur richtigen Zeit am richtigen Platz ist. Eine Aufgabe, die einen privaten Bauherren ohne Erfahrung meistens überfordern wird.
Der Vertrag, den man mit dem Bauträger schließt, enthält neben anderen Regelungen auch eine so genannte Bau,- und Leistungsbeschreibung. Diese Baubeschreibung ist ein äußerst wichtiges Papier, wird sie doch Bestandteil des notariell beurkundeten Vertrages, sofern man vom Bauträger auch das Grundstück erwirbt. Dies deshalb, weil nur der Erwerb eines Grundstück der notariellen Form bedarf; errichtet der Bauträger das Haus auf einem Grundstück, dass dem Bauherrn bereits gehört, wird die Baubeschreibung zwar ebenfalls Vertragsbestandteil, jedoch ohne notarielle Beurkundung.
Jedoch auch mit notariellem Segen ist der Bauherr gehalten, dieses Papier sorgfältig zu prüfen. Dies ist nämlich nicht Aufgabe des Notars. So sind Baubeschreibungen oft fehlerhaft oder weisen Lücken auf. Bemerkt man dies erst im Laufe der Bauausführung, kann die Kostenkalkulation schnell Makulatur sein.
Einige Begriffe in der Baubeschreibung sind oft missverständlich und bedeuten etwas anderes, als der Laie vermutet. So ist der Begriff schlüsselfertig nicht das gleiche wie bezugsfertig. Auch die verwendeten Materialien sollten genauso detailliert beschrieben sein wie die Ausstattung. Ansonsten können teure Nachbesserungen die Folge sein.
Auch der Anschluss an die Kanalisation ist oft nicht in der Baubeschreibung vorgesehen, sondern meist nur eine Verlegung von Rohren einen Meter aus dem Haus heraus. Wer dies übersieht, hat zusätzliche Kosten für den endgültigen Anschluss an das Wassernetz.
So ist es wichtig, um Streitfälle zu vermeiden, dass wirklich alle Leistungen in der Baubeschreibung aufgeführt werden.
Artikel gespeichert unter: Immobilien
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