Bausparen: Altverträge unbedingt weiterführen
28.Juli 2008
Noch vor einigen Jahren konnte man in der letzten Hochzinsphase aus heutiger Sicht äußerst lukrative Geldanlagen tätigen, die im Vergleich zu den Zinsen, die man im Augenblick erhalten kann, sehr lukrative waren. Selbst eine Anlage in einem Bausparvertrag war auf Grund der Guthabenzinsen interessant. Heute, in eine Niedrigzinsphase, sind bis zu fünf Prozent Verzinsung ein Spitzenwert. Den Bausparkassen sind solche Altverträge natürlich ein Dorn im Augen und aktuell versuchen sie, die Kunden aus solchen Verträgen heraus zu locken.Um die Kunden dazu zu bringen, ihre lukrativen Verträge aufzugeben, bevor sie der Bausparkasse zu teuer werden, schrecken diese auch vor zweifelhaften Methoden nicht zurück. Manche gaukeln ihren Kunden vor, es sei für sie ein gutes Geschäft, die Bausparsumme vor Zuteilungsreife abzurufen und unterbreiten entsprechende Angebote. Der Hintergrund: sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, aber kein Darlehen in Anspruch genommen wird, werden Extrazinsen für die gesamten Vertragslaufzeit fällig, manchmal besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Das wäre nicht sonderlich günstig für die Anbieter, da man an solche Kunden wohl nichts verdient hätte.
Andere greifen zu noch extremeren Mitteln, um die Kunden davon abzuhalten, die Zuteilungsreife ihrer Verträge zu erreichen. Ein Bausparkasse stoppt den Lastschrifteinzug für die Beiträge, sobald die Kunden achtzig Prozent der nötigen Summe angespart haben. Leider „vergisst” sie, dies ihren Kunden auch mitzuteilen, so dass viele Verträge unfreiwillig nicht weiter bedient werden. Auch Prämien für den Außendienst sind üblich, für jeden teuren Vertrag, der vorzeitig gekündigt werden kann.
Dabei haben die Kunden nur Vorteile, wenn sie sich nicht aus den renditestarken Verträgen drängen lassen. Nicht nur die hohen Zinsen locken, auch die Wohnungsbauprämie erhöht noch den Gewinn, den man mit dieser Anlage machen kann.
Übrigens ist niemand gezwungen, den Vertrag nach Zuteilungsreife aufzulösen oder ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Ob man danach noch weiter sparen darf, hängt von den Vertragsbedingungen ab und von dem Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die deswegen augenblicklich läuft.
Artikel gespeichert unter: Bausparverträge
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