Betrug bei Time-Sharing immer dreister

30.Juli 2008

Time-Sharing ist eine besondere Art von Immobilienkauf, der eigentlich gar keiner ist. Die Idee beruht darauf, dass der Kunde ein Recht erwirbt, in einer Ferienimmobilie, nur solche werden auf diese Weise angeboten, eine gewisse Zeit im Jahr in einer bestimmten Wohnung oder Zimmer verbringen zu dürfen. In juristischer Hinsicht handelt es sich also nicht um Immobilieneigentum, sondern ähnelt eher einem Mietvertrag. Was sich auf den ersten Blick interessant anhört, ist leider ein Erfolgsmodell für Betrüger aller Couleur geworden. Die Verträge bieten den Kunden meistens keinen wirklichen finanziellen Vorteil, indem sie auf diese Weise jährlich beziehungsweise bei jedem Urlaub das Geld für eine Unterkunft sparen.Um diese Produkte an den Mann zu bringen, lassen sich die Verkäufer immer neue und trickreichere Methoden einfallen. Eine besteht darin, den Urlaubern irgendwo am Strand oder beim Einkaufen, wenn sie nichts Böses ahnen und in Urlaubsstimmung sind, fingierte Lose zu verkaufen. Der Gewinn, den sie dann erhalten sollen, wird angeblich in einer Ferienanlage übergeben, die aber tatsächlich als Time-Sharing-Modell verkauft werden soll. Inzwischen kursieren dafür auch andere Begriff, die so harmlos klingen wie Clubmitgliedschaft. Ein Verkäufer vor Ort wickelt die arglosen Gewinner ein und dreht ihnen das völlig überteuerte Produkt an.

Die Vorteile sind gering, die Kosten hoch. Nicht nur, dass man mit dem gezahlten Preis für Jahre in Urlaub fahren könnte, zusätzlich muss man auch noch jede Menge Extrakosten tragen. Wer jetzt unterschreibt, wirft viel Geld zu Fenster hinaus.

Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren gehandelt und gewisse Schutzrechte für den Verbraucher festgeschrieben. Diese zu umgehen, gelingt den Anbieter jedoch regelmäßig. So ist im Gesetz nur von Immobilien die Rede, also wurden Schiffsreisen Teil der neuen Angebote.

Auch das obligatorische Widerrufsrecht, dass das Gesetz den Kunden einräumt, tricksen die Verkäufer mitunter clever aus. Da die Frist nur zwei Wochen beträgt, sind gerade Angereiste Urlauber bevorzugtes Ziel. Sobald sie wieder daheim sind, ist die Frist um.

Auch verlangt man von den Neukunden gerne Anzahlungen, obwohl das Gesetz dies verbietet. Da in anderen Ländern bestimmte Formen von Anzahlungen zulässig sind, wird der Käufer dieses Geld niemals wieder sehen, erst recht nicht, wenn er mit Kreditkarte zahlt.

Wer schließlich erkannt hat, das man ihn übers Ohr gehauen hat und den Vertrag wieder los werden will, kann gleich den nächsten Abzockern in die Arme laufen. Wer für einen angeblichen Vermittler, der sich übers Telefon meldet, im Voraus Geld zahlt, hat sich gleich das nächste Mal ausnehmen lassen.

Auch lockt man verkaufswillige Time-Sharing-Besitzer in abgelegenen Gegenden, um sie dort zu überfallen.

Die EU arbeitet aktuell an neuen Gesetzen zum Schutz der Verbraucher, die jedoch erst im nächsten Jahr in Kraft treten werden.

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