Wer sich dazu entschlossen hat, sich ein Haus oder eine Wohnung anzuschaffen, der muss zuerst einmal lernen, sein Budget professionell zu verwalten und zu überwachen. Mit der Finanzierung steht und fällt das Vorhaben, in die eigenen vier Wände einzuziehen. Das scheint Vorderhand einfacher zu sein die Kosten im Griff zu behalten, wenn man eine Bestandsimmobilie kauft, anstatt ein Haus neu zu bauen. Der Preis und alle sonstigen Kosten kann man in diesem Fall bereits genau kalkulieren, da alle notwendigen Informationen vorliegen. Das funktioniert jedenfalls dann, wenn die Immobilie bezugsfertig ist und keine Renovierung oder ein Umbau vorgenommen werden muss. Dann steht man vor dem gleichen Problem wie jeder Bauherr, da man bei solchen Maßnahmen nie genau kalkulieren kann. Dabei hilft es, wenn man sich von den ausführenden Firmen Kostenvoranschläge machen lässt. Aber auch dann ist man nicht auf der sicheren Seite, da im Laufe der Arbeiten immer etwas unvorhergesehenes auftauchen kann, dass die Kalkulation hinfällig macht. Bei Altbauten ist damit regelmäßig zu rechnen, weshalb man eine gewisse Reserve in den Planungen vorsehen sollte.Will man die erworbene Immobilie nicht nur herrichten sondern aufwändig umbauen, wird die Kalkulation besonders schwierig. Daher geht man am besten in drei Schritten vor. Zuerst muss man die Immobilie auf Herz und Nieren prüfen, bevor man sich zu einem Kauf entschließt. Das macht man am besten mit einem Sachverständigen, da man als Laie viele Mängel gar nicht erkennen kann.
Jetzt kann man den Umbau planen und dabei so vorgehen, dass die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Arbeiten ausführen zu lassen. Dabei darf man aber gesetzliche Vorgaben nicht vergessen, etwa zu Energiesparmaßnahmen.
Lassen sich die Umbauten nicht mit den finanziellen Möglichkeiten vereinbaren, so sollte man die Kosten für Gutachter und Architekt abschreiben und froh darüber sein, dass man ein unkalkulierbares finanzielles Abenteuer vermeiden konnte.
20. November 2008
Die selbst genutzte Immobilie ist seit Jahren der Renner in der Diskussion um die private Altersvorsorge. Alle scheinen sich einig zu sein, dass dies der ideale Weg sein, um im Alter finanziell sorgenfrei leben zu können. Seit kurzen darf man sogar für sein Wohneigentum riestern, sonstige staatliche Förderungen und Steuerbegünstigungen fördern den Erwerb zusätzlich. Nun hat ein dramatisch veränderter Arbeitsmarkt jedoch zur Folge, dass selbst Menschen mit gefragten Berufen ganz schnell über vorangegangene Arbeitslosigkeit zu Harz IV – Empfängern werden. Dazu braucht es keiner großen Katastrophe oder gar persönlicher Verfehlungen. Wer im fortgeschrittenen Lebensalter seinen Job verliert ist nach einem Jahr Mitglied der finanziellen „Unterschicht”. Da man diese Unterstützung nur bei entsprechender Bedürftigkeit erhält, darf man, abhängig vom Alter, knapp zehntausend Euro Sparguthaben besitzen, die man nicht zuerst auf brauchen muss. Unter besonderen Schutz hat der Gesetzgeber Guthaben für Riester,- und Rüruprenten gestellt, die vor dem Zugriff der Sozialämter weitgehend sicher sind. Nicht ohne weiteres muss man auch seine eigene Immobilie zum Lebensunterhalt versilbern. Die Gericht haben auch hier zugunsten der Betroffenen entschieden. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Wert das Haus oder die Wohnung repräsentiert, solange sie im Sinne der Entscheidungen als angemessen gilt. Dann kann auch der Harz IV – Empfänger sicher sein, dass ihm wenigstens seine eigenen vier Wände verbleiben.Was angemessen ist, hängt zum einen davon ab, wie viel Wohnfläche pro Person zur Verfügung steht. Lebt eine vierköpfige Familie etwa in einer Eigentumswohnung mit einhundertzwanzig Quadratmetern, so gilt dies noch als angemessen. Für jede Person weniger werden von dieser Maßgabe zwanzig Quadratmeter abgezogen. Da die Gerichte zwei Personen als die übliche Mindesthaushaltsgröße ansehen, verbleiben auch für eine Einzelperson noch achtzig Quadratmeter als angemessene Unterbringung.
Nutzt man diese Immobilie selbst und gilt sie nach oben genannten Kriterien als angemessen, so ist man auch bei Harz IV sicher, sein Eigentum nicht verkaufen und verwerten zu müssen. Sollte die Finanzierung noch laufen, so hat man sogar eine Anspruch darauf, das wenigstens teilweise die Rückzahlung die Sozialbehörde übernimmt. Allerdings ist dies auf die Zinsen beschränkt, tilgen muss der Betroffene auf jeden Fall selbst. Da man von der kargen Unterstützung bei Harz IV jedoch bestenfalls überleben kann, jedoch sonstige Extravaganzen keinesfalls möglich sind, ist der Betroffene gut beraten, im Fall eines drohenden Harz IV – Bezuges mit seiner Bank über eine Aussetzung der Tilgung zu verhandeln. Das ist jedenfalls dann erfolgversprechend, wenn die Aussicht besteht, in absehbarer Zeit wieder ein normales Einkommen zu beziehen.
22. Juli 2008