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Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres wurde der Energieausweis für Wohngebäude eingeführt. Dieser musste Mietern und Kaufinteressenten vorgelegt werden, um die Energiebilanz des Objekts zu belegen. Bislang jedoch galt diese Vorschrift lediglich für ältere Wohngebäude, die vor dem Jahr 1966 erbaut wurden. Diese Immobilien sind meist nicht nach dem nun geltenden Standard isoliert, so dass mit einem hohen Energieverlust zu rechnen ist. Vor allem bei den derzeit hohen Kosten für Strom und Heizmittel sollen die zukünftigen Bewohner durch den Energieausweis eines Gebäudes über die zu erwartenden Heizkosten in Kenntnis gesetzt werden.
Ab sofort muss der Energieausweis auch für jüngere Gebäude ausgestellt werden. Erhältlich ist dieser bei einem Berechtigten, der eine entsprechende Aus- oder Fortbildung vorweisen kann. Die derzeit so häufig zu Rate gezogenen Energieberater sind nicht grundsätzlich amtlich befugt, einen Energieausweis auszustellen! Viele Architekten, Ingenieure oder auch Schornsteinfeger dürfen inzwischen einen Energieausweis ausgeben, sofern sie die benötigten Schulungen durchlaufen haben.
Für die Ausstellung des Ausweises genügt in vielen Fällen die Übermittlung der relevanten Daten an die ausstellende Person. Diese muss die Daten zwar auf ihre Plausibilität hin überprüfen, in der Regel ist eine Besichtigung des Gebäudes jedoch nicht notwendig. Diese Regel soll die Beschaffung des Ausweises erleichtern und zusätzliche Kosten verhindern. Nur in Einzelfällen muss der Energieberater die Immobilie besichtigen.
Aus dem Energieausweis kann zwar grundsätzlich entnommen werden, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat, jedoch ist es nicht möglich, den tatsächlichen Energieverbrauch daraus herzuleiten. Die Berechnung des Verbrauchs beruht auf durchschnittlichen Werten, die von den Bewohnern jedoch nur selten eingehalten werden. Das persönliche Heiz- und Lüftungsverhalten bestimmt den Energieverbrauch wesentlich mit.
Für Immobilien, die nur von den Besitzern selbst genutzt und nicht vermietet oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis bislang noch nicht nötig. Allerdings müssen auch Bürogebäude und andere nicht zum Wohnen genutzte Immobilien ab Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen können, sobald sie vermietet oder verkauft werden sollen.
24. März 2009
Die Wirtschaftskrise hat viele Branchen in Bedrängnis gebracht, doch wird sie auch Gewinner hervorbringen. Während das Vertrauen in die Banken und andere Finanzinstitutionen dahin ist und ein großer Teil der Wirtschaft düsteren Zeiten entgegen sieht, stellt sich für viele Bürger die Frage, wie sie ihr Geld sinnvoll, krisensicher und gewinnbringend anlegen könnten.
Eine Möglichkeit außerhalb klassischer Geldanlagen besteht in der Investition in eigene Immobilie, und zwar so, dass deren Wert erhalten und auch gesteigert wird. Das kann man nicht nur einer modernen energieeffizienten Sanierung erreichen, sondern auch, indem man das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet. So gehören Ausbauten wie ein Wintergarten ebenfalls zu einer zukunftsweisenden Investition, die nicht nur den Wohnkomfort steigert, sondern auch den Verkaufswert des Hauses.
Diese Investition rechnet sich sogar unmittelbar, nachdem sie getätigt worden ist. Leistet man sich zum Beispiel einen Wintergarten für vierzig Tausend Euro, hat den potentiellen Verkaufspreis seines Eigenheims direkt um eine deutlich höhere Summe verbessert. Das Geld ist inflationssicher angelegt und wirft auf jeden Fall eine anschauliche Rendite ab, die man noch nicht einmal versteuern muss. Ganz davon abgesehen, hat man fortan den Komfort eines Gartens, den man auch im Winter und bei schlechtem Wetter nutzen kann. Das Wohnklima im ganzen Haus lässt sich so verbessern.
31. Dezember 2008
Die Finanzkrise zeigt erste Auswirkungen auf den deutschen Immobilienmarkt. Gut zu beobachten ist dies in Frankfurt, wo Gewerbeimmobilien derzeit am Anfang eines Preisverfalls stehen. Büroimmobilien in anderen europäischen Metropolen haben schon früher und heftiger die Finanzkrise zu spüren bekommen.Ob man darin eine Krise sehen will, oder ein normales Marktgeschehen, darüber gehen die Meinungen durchaus auseinander. So sehen manche große Maklerunternehmen hier lediglich einen Normalisierung des Marktes, nach einigen Boomjahren. Bedenkt man jedoch, dass das dieses Jahr insgesamt achtzig Prozent weniger Gewerbeimmobilien umgeschlagen wurden, kann man jedoch genauso gut von einer Krise sprechen.
Das Geschäft ist jedenfalls seit der Zusammenbruch der ersten großen amerikanischen Investmentbank praktisch tot. Büroimmobilien werden seitdem praktisch nicht mehr nachgefragt, obwohl dies durch die Auftragslage und die Aussichten der Unternehmen gar nicht gerechtfertigt ist. Scheinbar ist der Stillstand weitgehend auf psychologische Faktoren zurück zu führen. So sehen die Makler auch für das kommende Jahr sinkende Umsätze, rechnen jedoch noch im gleichen Jahr mit dem Erreichen des Tiefpunktes, von dem ab es wieder aufwärts gehen wird.
Als sicher gilt jedoch, dass die Mieten sinken werden. So konnte man bislang Toplagen für bis zu vierzig Euro pro Quadratmeter vermieten. Das wird in Zukunft nicht mehr durchsetzbar sein, obwohl potentielle Mieter nach wir vor Ausschau nach hochwertigen Flächen halten. Allerdings gilt dies nicht für alle Marktteilnehmer. Der Imagewert eines Gebäudes spielt im Augenblick eine geringere Rolle, so dass viele Kunden auch bereit sind, in weniger attraktive Lagen zu ziehen. Etliche geplante Gebäude werden vorerst gar nicht gebaut, sondern die Umsetzung wird aufgeschoben.
Deutlich zu spüren ist, dass die amerikanischen Investmentbanken als Kunden ausgefallen sind. Das hat auch Auswirkungen auf offene Immobilienfonds. Daher werden nächstes Jahr viele Flächen leer stehen. Da die Banken besonders von der Krise betroffen sind, ist auch der Frankfurter Immobilienmarkt nahe liegender Weise besonders in Mitleidenschaft gezogen.
18. Dezember 2008
Die Finanzkrise zieht auch eigentlich gesunde Geldanlagen mit in den Abgrund. Ein Beweis dafür, das die Psychologie einen wichtige Rolle an den Finanzmärkten spielt; Fakten allein sind für den Wert eines Unternehmens oder eines Fonds (leider) nicht immer alleine maßgebend. Eines dieser Opfer von überzogenen Reaktionen der Anleger sind die offenen Immobilienfonds. Viele Anleger, die Fondsanteile oder Aktien einer Immobiliengesellschaft besitzen, versuchen seit dem Platzen der Immobilienblase ihre Anteile möglichst schnell zu Geld zu machen. Das hat viele der Unternehmen in ernste Schwierigkeiten gebracht, da sie auf das Geld der Anleger ja angewiesen sind, um entweder das Immobilienprojekt zu verwirklichen oder ein bestehendes zu Finanzieren und zu unterhalten. Daher haben viele der Unternehmen nunmehr die Notbremse gezogen und die offenen Fonds zumindest zeitweise geschlossen. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Anteile nicht mehr zu Geld machen können und jetzt davon abhängig sind, dass die Immobilienunternehmen die Lage in den Griff bekommen und den Wert der Anlage halten und vielleicht sogar eine Rendite erwirtschaften. Das ist für den Anleger natürlich eine sehr unangenehme Situation, im Besitz von Papieren zu sein, von denen er annehmen konnte, dass er sie den Regularien gemäß jederzeit an die Gesellschaft zurückgeben kann, wenn er sie nicht anderweitig verkaufen kann oder will. Ein gutes Dutzend von offenen Immobilienfonds haben vorläufig geschlossen; darunter einige ganz Große der Branche. Aus Sicht der Unternehmen ist dieser Schritt folgerichtig und vernünftig, da andernfalls vielen der Konkurs gedroht hätte, ohne das es dafür einen faktischen Grund gegeben hätte. Es ist in der Immobilienbranche naheliegender Weise schwierig, auf die Schnelle Liquidität zu bekommen. Der Verkauf eines einzelnen Gebäudes oder gar eines kompletten Projektes kann geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die Lage ist also für die Anleger nicht wirklich dramatisch, solange die Branche noch gesund bleibt. Sollte der Immobilienmarkt jedoch aus irgendeinem Grund einbrechen, sind die Anleger möglicherweise ihre Anlage los oder sie verliert dramatisch an Wert.Das langfristige Vertrauen in offene Immobilienfonds dürfte durch diese Aktion allerdings erst einmal erschüttert sein.
11. November 2008
Nach langem Ringen hat die Regierung nun eine Reform der umstrittenen Erbschafsteuer auf den Weg gebracht. Erben von Einfamilienhäusern dürfen sich freuen, sie werden künftig steuerfrei sein.Zum Beginn nächsten Jahres wird die Erbschaftssteuer neu geregelt. Der Neuregelung ist ein langer und oft erbitterter Streit voran gegangen, der sich vor allem um den Punkt der Vererbung des klassischen Einfamilienhauses ging. Wer künftig das Haus seiner Eltern erbt, der wird dafür keine Steuer mehr entrichten müssen. Das ist der Kern des neuen Erbschaftssteuerrechts. Auch Bares aus der Erbmasse wird in aller Regel für die meisten steuerfrei bleiben dank der neuen hohen Freibeträge. Der hinterbliebene Ehepartner darf eine halbe Million steuerfrei einstreichen, Kinder einhunderttausend Euro weniger.
Auch bei der Vererbung von Familienbetrieben gibt es neue Regeln. Hier war ebenfalls lange gestritten worden, und das aus gutem Grund. Viele Betriebe, die in die Hände der Kinder des Unternehmers übergingen, musste oft schließen oder gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, obwohl sie wirtschaftlich gesund waren. Der Grund lag in der Erbschaftssteuer, die den Unternehmen wichtiges Kapital entzogen und so zwar die Steuerkasse füllten, aber oft sehr viel größere Kosten für die Gemeinschaft verursachten, wenn die dortigen Arbeitsplätze verloren gingen. Um künftig hier mehr Gerechtigkeit und vor allem mehr Pragmatismus walten zu lassen, sind auch die Erben von Familienbetriebe künftig von der Erbschaftssteuer befreit. Das ist an die Voraussetzung geknüpft, dass sie wenigstens die nächsten zehn Jahre weiter bestehen und die Lohnsumme in dieser Zeit nicht geringer wird. Eine Erbschafsteuer von fünfzehn Prozent zahlt der Unternehmererbe, der wenigstens sieben Jahre danach durch hält. Die Gesamteinnahmen aus der Erbschaftssteuer sollen trotzt der neuen Freibeträge und Freistellungen gleich bleiben.
Beim Vererben von Wohneigentum ist noch wichtig zu wissen, dass die Freistellung nur gilt, wenn die Immobilie auch selbst genutzt wurde und nicht vermietet war. Auch gibt es Obergrenzen bei der Wohnfläche, die zweihundert Quadratmeter nicht überschreiten darf, um die Steuerprivilegien in Anspruch nehmen zu dürfen.
10. November 2008
Während der Preis für Heizöl derzeit weiter sinkt, ziehen die Anbieter von Gas die Kosten an. In den letzten Monaten haben etwa die Hälfte der deutschen Gaslieferanten ihre Preise bereits erhöht, jetzt sollen von weiteren 100 Anbietern zum Jahreswechsel Erhöhungen folgen. Durchschnittlich 10,9 Prozent zahlen die Kunden dann mehr, das macht bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden rund 150 Euro mehr im Jahr. Freuen können sich die Abnehmer der Stadtwerke Merseburg und der Gasanstalt Kaiserslautern- diese planen eine leichte Senkung der Preise. Das die Gaspreise jetzt so stark anziehen liegt an der Kopplung der Kosten für Öl und Gas. Der Gaspreis folgt dem Ölpreis jedoch mit einigen Monaten Verspätung, so dass er jetzt die Ölpreisspitze des Sommers spiegelt. Mit einer Senkung ist demnach erst im Frühjahr wieder zu rechnen.
Dagegen wird für die Strompreise derzeit eine Stagnation angenommen. Grund dafür ist der Zusammenschluss der drei großen deutschen Stromlieferanten Vattenfall EnBW und E.on zum 21. Dezember 2008. Die Zusammenarbeit soll Über- und Unterproduktion von Strom verhindern. Bislang wurden die vier Netzzonen, in die Deutschland eingeteilt ist, von einem Anbieter mit Strom versorgt. Nun werden die Netze geöffnet, der produzierte Strom kann schneller fließen- Strommangel und auch -überschuss werden so ausgeglichen. Der Zusammenschluss spart jährlich eine Summe im oberen zweistelligen Millionenbereich ein, diese Einsparungen sollen nach und nach an den Verbraucher weitergegeben werden. Sollte die Zusammenarbeit der Konzerne erfolgreich verlaufen, werden die Strompreise demnach gesenkt. Der vierte große Netzbetreiber RWE dagegen entschied sich gegen die Kooperation.
Daneben steht derzeit die Einrichtung einer großen deutschlandweiten Netz AG zur Diskussion, die zu einer finanziellen Entlastung der Endkunden führen soll. Derzeit wollen jedoch weder RWE noch EnBW ihre Stromnetze dafür verkaufen.
04. November 2008
Der Finanzmarkt ist durch die Krise unberechenbar geworden. Täglich kommen neue Hiobsbotschaften, die besonders die Anleger in Schrecken versetzen. Aber was für den einen schlechte Nachrichten sind, kann für den anderen durchaus positiv sein. Wer im Augenblick nach einem Immobilienkredit sucht oder kurz vor einer Umschuldung steht, der kann jetzt Zinsschnäppchen machen, wenn er schnell reagiert.Die Konditionen für Kredite schwanken zur Zeit sehr stark. Wer bei einem Tageszinstief zuschlägt, kann eine Menge Geld sparen. Die Turbolenzen am Finanzmarkt nutzen vor allem dem, der den Markt genau beobachtet und der sich bei einem Zinstief die Konditionen auf möglichst lange Zeit sichert. Experten empfehlen den Kreditkunden, in diesen unberechenbaren Zeiten einen möglichst hohen Tilgungsanteil zu vereinbaren. Geht es um eine Umschuldung beziehungsweise eine Anschlussfinanzierung nach dem Auslaufen eines bestehenden Immobiliendarlehens, sollte man sich die jetzt möglichen günstigen Konditionen für möglichst lange Zeit sichern, damit man über diesen Zeitraum sein Verbindlichkeiten gut berechnen kann. Die ansonsten üblichen Aufschläge für ungewöhnlich lange Zinsbindungen werden im Augenblick bei vielen Instituten gar nicht erhoben, so dass es sich doppelt lohnt, diese Gelegenheit zu nutzen. Wer vor knapp zehn Jahren Baukredite mit einer zehnjährigen Laufzeit bei einem Zinssatz um die sechs Prozent abgeschlossen hat, kann in der Zukunft besonders viel Geld sparen.
Die günstigsten Zinssätze liegen zur Zeit bei einer Laufzeit von fünf Jahren bei unter 4,9 %. Selbst bei einer Laufzeit von fünfundzwanzig Jahren zahlt man beim derzeit besten Angebot lediglich fünf Prozent Zinsen. Eine einmalige Chance also, sich eine günstige Finanzierung sogar solange zu sichern, bis die Immobilie abbezahlt ist.
14. Oktober 2008
Eine Erwerbsminderungsrente erhält, wer auf Grund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Arbeit mehr zu tun in der Lage ist. Noch vor zehn Jahren erhielten solche Personen eine Berufsunfähigkeitsrente, die bereits dann gewährt wurde, wenn man dem ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen konnte. Dieses Privileg wurde im Rahmen der Rentenreform abgeschafft; nunmehr muss man vollständig und dauerhaft arbeitsunfähig sein, will man in den Genuss der jetzt Erwerbsminderungsrente genannte Unterstützung kommen. Wem das Unglück zustößt, dieses Schicksal zu erleiden, bevor sechzig Jahre alt ist, wird zudem seit zweitausendeins mit einem Abschlag auf diese Rente von bis zu fast elf Prozent zusätzlich benachteiligt. Diese Benachteiligung setzt sich auch auf die berechtigten Angehörigen fort, falls man vor Erreichen dieses Alters stirbt. die Hinterbliebenenrente wird nämlich ebenfalls mit dem zuvor erfolgten Abschlag weiter gezahlt. Eine Klage gegen dieses Vorgehen ist nunmehr endgültig gescheitert.Gäbe es diese obligatorische Kürzung nicht, würde die Rentenkasse nach Berechnungen der Rentenversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro mehr belastet. Um diese Summe zu finanzieren wäre eine Beitragserhöhung von zwei Zehnteln erforderlich. Auch jeder andere Rentner, der vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, muss Abschläge hinnehmen. Pro Jahr beträgt dieser drei Zehntel, es können je nach Konstellation aber bis zu achtzehn Prozent sein. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss jedoch nur einen Höchstabzug von knapp elf Prozent hinnehmen, und dies auch nur, wenn die Rente vor dem sechzigsten bezogen werden soll.
Das Argument der Kläger gegen diese Kürzung war, das niemand etwas dafür könne, wenn er vor besagten Geburtstag Invalide wird. Die Richter sahen jedoch den finanziellen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers als wichtiger an. Da die demoskopische Entwicklung die Rentenkasse ohnehin in Bedrängnis brächte, darf der Gesetzgeber auch mit Kürzungen reagieren, um die Gesamtfinanzierung sicher zu stellen. Dies sei auch nicht willkürlich, da eine Obergrenze für Kürzungen festgelegt sei. Betroffen von diesem Urteil sind fast zwei Millionen Bezieher von Erwerbsminderungs,- und Hinterbliebenenrenten.
26. August 2008
Solarstrom ist eine der zukunftsweisenden Technologien für die nähere und weitere Zukunft. Die fossilen Energien werden knapper und vor allen Dingen dramatisch teurer. Die Konkurrenz um das knappe Gut Öl insbesondere wird immer größer. Aufstrebende Schwellenländer haben gerade begonnen bei der Motorisierung und allen anderen energieverschlingenden Techniken aufzuholen. Die Entwicklung ist eindeutig: Unabhängigkeit von fremden Energielieferungen ist die beste Versicherung, um nicht in teure Abhängigkeiten zu geraten. Gut hat es, wer seinen Strom und Heizenergie aus eigener Kraft herstellen kann. Das gelingt heute bereits mit verschiedenen Techniken unterschiedlich gut. Solarenergie ist eine diese Alternativen. Modere Anlagen sind heute bereits technisch soweit fortgeschritten, das man mit einer Hausanlage selbst in unseren Breiten eine Einfamilienhaus fast komplett versorgen kann.Strom und Wärme bedürfen zwar unterschiedlicher Anlagen, jedoch lohnt durchaus die Anschaffung von beidem. Besonders, da auch beide Techniken staatlich gefördert werden. Die Bundesregierung will die gesetzten Klimaschutzziele erreichen und bemüht sich um die Verbreitung umweltschonender Techniken. Da besonders die privaten Haushalte einer der größten CO2-Emittenten sind, liegt es nahe, auch hier besondere Anstrengungen zu unternehmen, die Bürger zu umrüsten zu bewegen.
Wer sich für eine stromerzeugende Photovoltaik – Anlage entscheidet, kann damit sogar noch Geld verdienen. Die Energiekonzerne sind nämlich per Gesetz verpflichtet, überschüssigen Strom, den die heimische Anlage produziert, abzunehmen und zu bezahlen. Die Anschaffung wird den Interessierten leicht gemacht. Für die etwa vierzigtausend Euro, die eine Anlage für ein Einfamilienhaus kostet, gibt es äußerst günstige staatliche Darlehen, die man, darauf muss man achten, beantragen muss, bevor man erste Investitionen tätigt.
Wer sein Wasser mit Sonnenenergie heizen will, erhält für die dafür nötige Anlage, die um die fünftausend Euro kostet. Installiert man maximal vierzig Quadratmeter Solarkollektoren, erhält man für jeden Quadratmeter bis zu sechzig Euro Förderung. Damit ist die Installation schon beinahe bezahlt. Die gesparte Energie macht die Investition dann schnell zu einem guten Geschäft.
06. August 2008
Time-Sharing ist eine besondere Art von Immobilienkauf, der eigentlich gar keiner ist. Die Idee beruht darauf, dass der Kunde ein Recht erwirbt, in einer Ferienimmobilie, nur solche werden auf diese Weise angeboten, eine gewisse Zeit im Jahr in einer bestimmten Wohnung oder Zimmer verbringen zu dürfen. In juristischer Hinsicht handelt es sich also nicht um Immobilieneigentum, sondern ähnelt eher einem Mietvertrag. Was sich auf den ersten Blick interessant anhört, ist leider ein Erfolgsmodell für Betrüger aller Couleur geworden. Die Verträge bieten den Kunden meistens keinen wirklichen finanziellen Vorteil, indem sie auf diese Weise jährlich beziehungsweise bei jedem Urlaub das Geld für eine Unterkunft sparen.Um diese Produkte an den Mann zu bringen, lassen sich die Verkäufer immer neue und trickreichere Methoden einfallen. Eine besteht darin, den Urlaubern irgendwo am Strand oder beim Einkaufen, wenn sie nichts Böses ahnen und in Urlaubsstimmung sind, fingierte Lose zu verkaufen. Der Gewinn, den sie dann erhalten sollen, wird angeblich in einer Ferienanlage übergeben, die aber tatsächlich als Time-Sharing-Modell verkauft werden soll. Inzwischen kursieren dafür auch andere Begriff, die so harmlos klingen wie Clubmitgliedschaft. Ein Verkäufer vor Ort wickelt die arglosen Gewinner ein und dreht ihnen das völlig überteuerte Produkt an.
Die Vorteile sind gering, die Kosten hoch. Nicht nur, dass man mit dem gezahlten Preis für Jahre in Urlaub fahren könnte, zusätzlich muss man auch noch jede Menge Extrakosten tragen. Wer jetzt unterschreibt, wirft viel Geld zu Fenster hinaus.
Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren gehandelt und gewisse Schutzrechte für den Verbraucher festgeschrieben. Diese zu umgehen, gelingt den Anbieter jedoch regelmäßig. So ist im Gesetz nur von Immobilien die Rede, also wurden Schiffsreisen Teil der neuen Angebote.
Auch das obligatorische Widerrufsrecht, dass das Gesetz den Kunden einräumt, tricksen die Verkäufer mitunter clever aus. Da die Frist nur zwei Wochen beträgt, sind gerade Angereiste Urlauber bevorzugtes Ziel. Sobald sie wieder daheim sind, ist die Frist um.
Auch verlangt man von den Neukunden gerne Anzahlungen, obwohl das Gesetz dies verbietet. Da in anderen Ländern bestimmte Formen von Anzahlungen zulässig sind, wird der Käufer dieses Geld niemals wieder sehen, erst recht nicht, wenn er mit Kreditkarte zahlt.
Wer schließlich erkannt hat, das man ihn übers Ohr gehauen hat und den Vertrag wieder los werden will, kann gleich den nächsten Abzockern in die Arme laufen. Wer für einen angeblichen Vermittler, der sich übers Telefon meldet, im Voraus Geld zahlt, hat sich gleich das nächste Mal ausnehmen lassen.
Auch lockt man verkaufswillige Time-Sharing-Besitzer in abgelegenen Gegenden, um sie dort zu überfallen.
Die EU arbeitet aktuell an neuen Gesetzen zum Schutz der Verbraucher, die jedoch erst im nächsten Jahr in Kraft treten werden.
30. Juli 2008
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