Energieausweis nun auch für neue Gebäude Pflicht
24.März 2009
Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres wurde der Energieausweis für Wohngebäude eingeführt. Dieser musste Mietern und Kaufinteressenten vorgelegt werden, um die Energiebilanz des Objekts zu belegen. Bislang jedoch galt diese Vorschrift lediglich für ältere Wohngebäude, die vor dem Jahr 1966 erbaut wurden. Diese Immobilien sind meist nicht nach dem nun geltenden Standard isoliert, so dass mit einem hohen Energieverlust zu rechnen ist. Vor allem bei den derzeit hohen Kosten für Strom und Heizmittel sollen die zukünftigen Bewohner durch den Energieausweis eines Gebäudes über die zu erwartenden Heizkosten in Kenntnis gesetzt werden.
Ab sofort muss der Energieausweis auch für jüngere Gebäude ausgestellt werden. Erhältlich ist dieser bei einem Berechtigten, der eine entsprechende Aus- oder Fortbildung vorweisen kann. Die derzeit so häufig zu Rate gezogenen Energieberater sind nicht grundsätzlich amtlich befugt, einen Energieausweis auszustellen! Viele Architekten, Ingenieure oder auch Schornsteinfeger dürfen inzwischen einen Energieausweis ausgeben, sofern sie die benötigten Schulungen durchlaufen haben.
Für die Ausstellung des Ausweises genügt in vielen Fällen die Übermittlung der relevanten Daten an die ausstellende Person. Diese muss die Daten zwar auf ihre Plausibilität hin überprüfen, in der Regel ist eine Besichtigung des Gebäudes jedoch nicht notwendig. Diese Regel soll die Beschaffung des Ausweises erleichtern und zusätzliche Kosten verhindern. Nur in Einzelfällen muss der Energieberater die Immobilie besichtigen.
Aus dem Energieausweis kann zwar grundsätzlich entnommen werden, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat, jedoch ist es nicht möglich, den tatsächlichen Energieverbrauch daraus herzuleiten. Die Berechnung des Verbrauchs beruht auf durchschnittlichen Werten, die von den Bewohnern jedoch nur selten eingehalten werden. Das persönliche Heiz- und Lüftungsverhalten bestimmt den Energieverbrauch wesentlich mit.
Für Immobilien, die nur von den Besitzern selbst genutzt und nicht vermietet oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis bislang noch nicht nötig. Allerdings müssen auch Bürogebäude und andere nicht zum Wohnen genutzte Immobilien ab Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen können, sobald sie vermietet oder verkauft werden sollen.
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