Immobiliendarlehen vom Betrieb

31.August 2008

Auch die Firma kann eine Alternative sein, um an einen günstigen Baukredit zu kommen. Billiges Geld ist gerade für junge Bauherren existentiell wichtig, da die Förderung mit der so genannten Eigenheimzulage leider abgeschafft wurde. Eine solide Finanzierung ist für Familien besonders wichtig, damit der Traum vom Eigenheim nicht in einem Desaster endet. Neben der Suche nach einer preiswerten Bank ist dabei auch an den eigenen Chef zu denken, denn auch er kann seinen Angestellten zwecks Erwerb von Haus oder Wohnung finanziell unter die Arme greifen. Dies macht der Chef dann besonders gerne, wenn es sich um Mitarbeiter handelt, die die Firma gerne auf Dauer behalten möchte. Somit ist die Anfrage nach einem betrieblichen Baudarlehen auch ein kleiner Test, wie wichtig man für den Betrieb tatsächlich ist.Das Instrument nennt sich Arbeitgeberdarlehen. Das funktioniert im Prinzip wie ein ganz normaler Kredit. Es wird eine bestimmte Darlehenshöhe, ein Laufzeit und gegebenenfalls ein Zins vereinbart. Wichtig ist, dass dieses Darlehen nicht als Arbeitslohn oder Prämie behandelt wird. Das kann sich sowohl für das Unternehmen wie auch für den Arbeitnehmer rechnen, da hier im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung wenig oder gar keine Steuern anfallen, ebenso wenig Sozialabgaben. Daher muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, wobei alle wesentlichen Punkte enthalten sein müssen. Die Rückzahlung erfolgt nahe liegend meistens durch Einbehaltung eines bestimmten Gehaltsanteils, der jedoch nicht so hoch sein darf, dass die Pfändungsgrenzen überschritten werden. Schließlich soll der Darlehensnehmer auch noch sein Leben bestreiten können. Für den Fall einer Kündigung des Arbeitsplatzes, egal von wem diese ausgeht, wird der Restbetrag des Darlehens nicht sofort fällig. Wie jeden Kreditvertrag muss der Chef diesen zuvor erst kündigen, wobei er eine Dreimonatsfrist einhalten muss. Danach kann die Firma auf komplette Rückzahlung bestehen. Dazu ist sie aber nicht gezwungen, der Kredit kann auch weiterlaufen. Dann darf der Arbeitgeber jedoch den Zinssatz auf ein marktübliches Niveau anheben.

Für den Arbeitnehmer werden Steuer nur für den Vorteil fällig, die er bezüglich der günstigeren Zinsen hat.

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