Immobilienfonds – Schließung muss für alle gelten
12.Dezember 2008
Die Finanzkrise hat auch einen Teil der Rentner erreicht, nämlich jene, die ihre private Vorsorge für das Alter in einen offenen Immobilienfonds investiert haben. Das war bislang auch eine gute Idee gewesen, konnte man doch beruhigt schlafen, da diese Fonds als sicher galten, auch wenn die Rendite nicht unbedingt spektakulär war.Die Finanzkrise und die einhergehende Panik viele Anleger hat jedoch diese vermeindlich krisensicheren Fonds in Bedrängnis gebracht. Unzählige Anleger machten von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch, ihre Fondsanteile an die Gesellschaft zurück zu verkaufen. Der dadurch ausgelöste Kapitalabfluss erreichte in kurzer Zeit solche Ausmaße, dass viele der Immobiliengesellschaften kurz davor standen, ihre Projekte nicht mehr ausführen oder bei bereits bestehenden Objekten, sie nicht mehr unterhalten zu können. Als Reaktion auf die drohende Zahlungsunfähigkeit schlossen viele Fonds kurzerhand und zahlen bis auf weiteres keine Fondsanteile mehr aus. Das ist fatal für die Anteilszeichner, die ihr Geld bei einem Fonds geparkt haben, der möglicherweise nicht überleben wird. Das angelegte Geld ist bis auf weiteres nicht mehr erreichbar und die Miteigentümer sind gezwungen, eine Unternehmung zu finanzieren, an deren Erfolg sie womöglich nicht mehr glauben. Viele Fonds werden, sobald sie wieder offen sind, vermutlich zu Grund gehen, da anzunehmen ist, dass viele Anleger dann erst recht ihre Mittel abziehen werden, bevor sie wiederum durch eine Auszahlungsstopp daran gehindert werden. ´
Einige der Gesellschaften haben jedoch von der Schließung Ausnahmen gemacht und weiterhin an solche Anleger bedient, die über einen Auszahlungsplan aus dem Fonds eine Rente beziehen. Die Bundesaufsicht für Finanzen sieht in dieser Ausnahme jedoch eine Ungerechtigkeit, die sie entschlossen ist zu unterbinden. Sie steht auf dem Standpunkt, dass alle Anleger gleich behandelt werden müssten, egal wozu das im Fonds angelegte Geld auch dienen mag. Bis jetzt hat noch keine der Fondsgesellschaften, die weiterhin Auszahlungspläne bedienen, diese Ausnahme aufgehoben, obwohl die Finanzaufsicht hofft, das sie ohne eine offizielle Untersagung ihren Standpunkt durchsetzen kann.
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