Mietnomaden sind ein ernsthaftes Problem

11.Januar 2009

In den Nachrichten und in Zeitungen kommt immer häufiger das Thema Mietnomaden zur Sprache. Da es keine erhobenen Zahlen zu den wirklichen Verhältnissen gibt, ist nicht klar, ob die Zahl der Mietnomaden tatsächlich steigt oder ob nur ein allgemeines Interesse an dem Thema vorliegt.Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen, jedoch von Beginn an keine Miete zahlen. Oftmals gehen diese Personen auch wenig sorgsam mit dem ihnen anvertrauten Wohnraum um, kaputte Türen und völlig verschmutzte Bäder gehen oft mit Mietnomadismus einher.

Für den Vermieter verursachen Mietnomaden einen großen finanziellen Schaden. Das deutsche Mietrecht lässt dem Vermieter nur wenige Möglichkeiten, des säumigen Mieters schnell ledig zu werden. Eine Kündigung darf erst dann ausgesprochen werden, wenn der Mieter in der Höhe von mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Und selbst dann dauert es meist mehrere Monate, bis ein eindeutiges Räumungsurteil ergeht. Im schlechten Fall bleibt der Vermieter ein Jahr oder länger an seinen Mieter gebunden, da er diesen nicht selber der Wohnung verweisen darf. Nur der Gerichtsvollzieher darf die letztliche Vollstreckung des Urteils vornehmen.

Mit dem umfangreichen Verfahren sind hohe Kosten verbunden. Diese trägt der Vermieter, auch für die Renovierungs- oder Sanierungskosten muss dieser selber aufkommen. Oftmals erhält er auch die zurückgehaltene Miete nicht zurück.

Einen wirksamen Schutz vor Mietnomaden gibt es nicht. Manche Vermieter lassen sich vor dem Aufsetzen des Mietvertrages den regelmäßigen Geldeingang und das Arbeitsverhältnis nachweisen, auch beim vorherigen Vermieter wird nachgefragt. Ob die angegebenen Verhältnisse der Realität entsprechen, ist dabei jedoch nicht immer sicher. Viele Mietnomaden verschleiern ihre wahre Identität und geben falsche Selbstauskünfte ab. Bei solventen Mietern hinterlässt ein solches Vorgehen einen bitteren Beigeschmack, der sich negativ auf das folgende Verhältnis auswirken könnte.

Mietnomaden begehen eine Straftat, die unter den Eingehungsbetrug gerechnet wird. Dieser wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die Umsetzung der Strafe ist dabei jedoch nicht leicht, da dem Mieter nachgelegt werden muss, dass es sich bei der Nichterfüllung des Vertrags um Vorsatz hatte. Nicht straffähig ist dagegen ist die nicht-vorsätzliche Nichteinhaltung der Vertragsinhalte.

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