Mit der Immobilie die Rente verbessern
09.Dezember 2008
Das Eigenheim gilt als sicherste Altersvorsorge. Dennoch: wer zwar über eigene vier Wände verfügt, jedoch zu wenig Rente erhält um für den Unterhalt zu sorgen, sieht sich oft dazu gezwungen, sich von dem geliebten Heim zu trennen. Der Verkauf der Immobilie schmerzt sehr, und ein Umzug in eine kleine Mietswohnung beeinträchtigt oftmals das Wohlbefinden, wenn das Leben im Eigenheim gewohnt war.Alternativ zu dem Verkauf der Immobilie bietet sich ein Konzept an, das bislang wenig bekannt ist. Hauseigentümer, die ihre Rente aufbessern möchten, können ihr Eigenheim an eine Bank oder eine gemeinnützige Gesellschaft verkaufen, die ein lebenslanges Wohnrecht gewährt. Der Kaufpreis wird nicht in einem ausbezahlt, sondern über Jahre hinweg in kleinen Raten überwiesen. Der ehemalige Inhaber profitiert von diesem System, denn er erhält zusätzliches Geld ohne dafür seine gewohnte Umgebung aufgeben zu müssen. Um den späteren Verkauf der Immobilie brauchen sich die Angehörigen auch nicht mehr kümmern, denn nach dem Tod des Vertragspartners fällt das Objekt an die Bank. Stirbt der Inhaber, bevor der Wert des Eigenheims voll ausbezahlt wurde, fällt die Restsumme an den Erben.
Bislang bieten nur wenige Banken diese Möglichkeit an, denn sie ist aufgrund des geringen Bekanntheitsgrads kaum bekannt. Außerdem ist das Angebot für die Kreditinstitute mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden. Zum einen halten die Banken somit Immobilien über eine lange Zeit, nicht immer steigt der Wert des Objekts, in vielen Fällen kann der spätere Verkauf die angefallenen Kosten nicht decken. Zudem verkaufen die Interessierten ihr Eigenheim etwa mit Eintritt in das Rentenalter, in vielen Fällen muss die Bank dann über viele Jahre hinweg die monatlichen Beiträge leisten. Schnell übersteigt die Leistung der Bank den Wert der Immobilie. In den USA, wo das Modell bereits seit geraumer Zeit mit Erfolg funktioniert, tritt der Staat mit Bürgschaften für die entstehenden Kosten ein. In Deutschland ist dies undenkbar, die anbietenden Institute müssen deshalb mit einer entsprechenden Versicherung für die Regelung der Kosten sorgen, oder entstehende Verluste anderweitig ausgleichen.
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