Baugrundstücke – so schützt man sich vor Überraschungen

Die Entscheidung für ein bestimmtes Grundstück gehört zu den wichtigsten und spannendsten Dingen, die der künftige Bauherr zu erledigen hat. Schließlich trifft man somit die Entscheidung darüber, wo man die nächsten Jahrzehnte voraussichtlich leben wird. Kein Wunder, dass die Suche nach dem geeigneten Baugrund oft lange dauert und man dasjenige, für das man sich schließlich entschieden hat, ungern wieder aufgeben möchte.

Doch kann die Wahl des falschen Grundstücks in den Ruin führen, noch bevor der erste Spatenstich getan ist. Ob ein Grundstück unbelastet ist, das erfährt man zuverlässig nämlich erst, nachdem ein Fachmann eine umfassende Bodenanalyse vorgenommen hat. Ist das Grundstück belastet und man erwirbt es in Unkenntnis dieser Tatsache, ist man trotzdem für die Beseitigung der potentiellen Gefahr verantwortlich. Das kann extrem teuer werden, je nachdem welche Schadstoffe sich im Boden befinden. Ob man dann noch Rückgriff auf den Verkäufer nehmen kann ist höchst fraglich; man wird voraussichtlich auf den Kosten sitzen bleiben, was für die meisten Eigenheimbauer bedeuten wird, dass ihr Traum von Eigenheim geplatzt ist, da die Finanzierung nicht mehr möglich ist.

 

Das Geld für eine Bodenuntersuchung ist daher sehr gut angelegt. Zwar kann man sich über die Geschichte des Grundstücks bei Nachbarn oder beim Grundbuchamt schon vorab informieren. So erfährt man, ob der Boden beispielsweise der Lagerung von potentiell gefährlichen Stoffen gedient hat. Klarheit verschafft jedoch nur eine Bodenanalyse.

 

Diese ist auch für andere Belange hilfreich. So kann man damit ermitteln wie hoch etwa der Grundwasserspiegel ist und somit die richtige Entscheidung für ein geeignetes Fundament treffen. Auch die Frage, ob ein Keller gebaut werden soll oder nicht lässt sich so leichter beantworten. Der finanzierenden Bank kann man mit diesen Informationen belegen, dass die Baukosten im kalkulierten Rahmen bleiben werden, da aus dieser Richtung nicht mit unerwarteten zusätzlichen Kosten, etwa für ein aufwändigeres Fundament, zu rechnen ist.

jetzt kommentieren? 09. Februar 2009

Steuern sparen mit Wohn – Riester

Ganz neu als Steuersparmodell für Immobilienbesitzer und die, die es werden wollen, ist das so genannte Wohn – Riester. Künftig kann man also die Riester – Förderung nicht nur für eine klassische private Rente erhalten, sondern auch für einen weiteren wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge, nämlich der selbst genutzten Immobilie. Die Riester – Förderung zum Immobilienerwerb ist quasi der Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimförderung. Der maximale Betrag, den man vom Staat für die eigenen Immobilien erhalten kann, entspricht auch in der Höhe etwa der alten Vergünstigung.

Die Riester – Zuschüsse gibt es für den Erwerb oder den Bau einer selbst genutzten Immobilie genauso wie für die Ablösung von Immobilienkrediten für ein bereits im Besitz befindliches Haus oder Wohnung. Man kann aber ebenso Genossenschaftsanteile damit erwerben oder sogar Wohnrechte, zum Beispiel in einem Seniorenheim, damit finanzieren.

 

Dabei ist man nicht von Anfang an darauf festgelegt, die Riester – Förderung für eine Immobilie zu verwenden. Genauso gut kann man zuerst einen normalen Riester – Vertrag abschließen und erst später entscheiden, wofür man ihn einsetzen will. Wer schließlich sein angespartes Geld für den Immobilienerwerb einsetzt, muss es auch nicht mehr wie bislang in den Vertrag zurückführen. Die staatlichen Zuschüsse für das Sparen können ebenso eingesetzt werden wie das eigenen Kapital.

Sobald man das Rentenalter erreicht hat, werden die eingesetzten Riesterbeträge jedoch versteuert. Man kann sich aussuchen, ob man die Steuerschuld auf einmal begleichen will oder ob sie jährlich abträgt. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der eigenen Vermögenslage ab. Ist diese derart, dass man überhaupt keine Steuerpflicht auf das Einkommen hat, spielt es keine Rolle, welches Modell man wählt.

jetzt kommentieren? 31. Januar 2009

Immobilien steuerfit machen



Die Steuertipps für Immobilienbesitzer sind noch längst nicht vollzählig.

 

So gibt es eine Enscheidung des Bundesfinanzhofes, die sich mit befristeten Mietverträgen auseinander setzt. Sie besagt, dass ein befristeter Mietvertrag nicht automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht aussschließt. Die Begründung dafür lautet, dass der befristete Vertrag ja jederzeit verlängert werden kann. Ob eine Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich fehlt, lässt sich daher nur an weiteren Kriterien ausmachen, die darauf schließen lassen, dass es an der Dauerhaftigkeit der Vermietertätigkeit fehlt. So reicht es nicht aus, wenn das Finanzamt lediglich vermutet, die vermietete Immobilie sei eigentlich zur Eigennutzung angeschafft worden. Auch hohe Instandsetzungskosten im Verhältnis zum vereinbarten Mietzins sind noch kein hinreichender Anhaltspunkt. Auch wenn der Vermieter ein schlechter Geschäftsmann ist, muss es ihm noch lange nicht an der Absicht fehlen, mit der Immobilie Erträge zu erwirtschaften.

 

Steht eine Immobilie längere Zeit unvermietet leer und der Vermieter bemüht sich nicht genug um eine Neuvermietung, kann er Werbungskosten nicht mehr geltend machen. So genügt es nicht, wenn man nur eine Vermietungsanzeige pro Jahr schaltet oder nur zwei Besichtigungstermine zustande bringt. Auch wenn die Immobilie ein Problemfall ist, darf sie nicht mehrere Jahre leer stehen ohne das intensive Bemühungen um eine Vermietung nachweisbar sind, wenn man die steuerliche Vergünstigung nicht verlieren will.

 

Wer Immobilien nur kurzfristig erwirbt, schuldet dem Finanzamt Spekulationssteuern, wenn der Verkaufspreis über den Kaufpreis liegt. Das lässt sich nur dann vermeiden, wenn man die Immobilie selbst genutzt hat. Die Nutzung darf jedoch nicht nur pro forma erfolgen, sondern es muss eine tatsächlich genutzte und entsprechend ausgestattete Wohnung nachgewiesen werden, die jederzeit zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Kurzfristige Aufenthalte genügen den Ansprüchen nicht.

Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre. Wer seine Immobilie früher wieder veräußerst, entgeht der Steuer nur, wenn er die gesamte Zeit, in der er Eigentümer war, diese auch selbst genutzt hat. Dies muss mindestens in den letzten drei Jahre der Fall gewesen sein, in denen er noch Eigentümer war.

jetzt kommentieren? 25. Januar 2009

Wir freuen uns, Sie auf immoserviceplus.de begrüßen zu dürfen!



Der Traum vom eigenen Haus ist für viele Menschen eine treibende Kraft. Die eigenen vier Wände stehen in einem besonderen Maß für einige der wichtigsten Werte: Rückhalt, Zufriedenheit und Stabilität. Dazu kommt die unterdrückte Angst vor dem Alter- was, wenn die Rente nicht mehr für die Miete reichen wird? Eine eigene Immobilie galt und gilt als die größte zu erreichende Sicherheit im Leben, denn das bezahlte Wohneigentum schafft Unabhängigkeit. Doch der Markt ist sehr unübersichtlich, nahezu täglich beeinflussen Reformen und Neuregelungen das Angebot an Immobilien. Wer auf der Suche nach einem eigenen Objekt ist oder gerade seine Immobilie verkaufen möchte, schreckt nicht selten vor der Unmenge an Informationen zurück.

Auf immoserviceplus.de finden Sie verständliche Beiträge rund um die eigenen vier Wände. Vom Kauf über die Vermietung bis hin zum Verkauf recherchieren wir täglich die neuesten Trends und arbeiten diese verständlich für Sie auf. Unsere Beiträge beschränken sich auf die Inhalte, die für Privatpersonen wichtig sind, und bringen die Dinge auf den Punkt.

Der erste Schritt zu den eigenen vier Wänden ist die Bildung von Kapital. Wir stellen Ihnen nicht nur den bekannten und bewährten Bausparvertrag vor, sondern zeigen auch Alternativen auf. Zusätzlich finden Sie auf immoserviceplus.de auch wichtige Tipps zur Finanzierung und der Wahl der richtigen Bank für Ihr individuelles Vorhaben. Der Kredit muss auf sicheren Beinen stehen und an die persönlichen finanziellen Gegebenheiten angepasst sein. Auf dieser Seite werden die wichtigsten Komponenten der Hypothek angesprochen und prägnant dargestellt. Gleich, ob Sie selber bauen oder lieber ein fertiges Objekt kaufen möchten- das Eigenheim sollte in allen Details den eigenen Vorstellungen entsprechen. Nur dann werden Sie sich für lange Zeit darin wohl fühlen und sich jeden Tag an ihren vier Wänden erfreuen! Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl des zukünftigen Wohnorts und entscheiden Sie sich lieber für Qualität als für eine schnelle Umsetzung. Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte unbedingt beachtet werden müssen und in welchen Bereichen ruhig Abstriche gemacht werden können.

Auch für Vermieter, Mieter und Verkäufer hält immoserviceplus.de viele interessante Themen bereit, denn wir betrachten alle Verwendungsweisen von Immobilien. Möchten Sie wissen, welches Recht Sie als Mieter haben? Oder sind Sie sich nicht sicher, ob Sie für den anstehenden Verkauf einen Makler beauftragen sollen? Hier finden Sie die Anhaltspunkte, die Ihre Entscheidung erleichtern!

Auf der Hauptseite können Sie die letzten Beiträge in chronologischer Reihenfolge lesen. Sofern Sie auf der Suche nach einer speziellen Information sind, gelangen Sie über die seitliche Navigationsleiste schnell in den gewünschten Themenbereich. In unserem Archiv werden alle Artikel aufbewahrt und dienen so als umfangreiches Nachschlagewerk. Für ein noch schnelleres Aufrufen der gesuchten Information ist die integrierte Suchfunktion gedacht- einfach ein Schlagwort eingeben, und schon werden die passenden Artikel ausgegeben. Auf immoserviceplus.de werden aktuelle Neuigkeiten und allgemeine Trends aufgegriffen und alle Fragen beantwortet!

jetzt kommentieren? 22. Januar 2009

Passende Immobilien für Arztpraxen

Praktische Ärzte gibt es in jeder größeren Stadt, selbst in Dörfern findet sich oft zumindest ein Allgemeinmediziner, der sich um die kleinen und großen Leiden der Bewohner kümmert. Dabei ist es oft gar nicht so einfach, die passende Immobilie zu finden, in der die Praxis untergebracht werden kann. Glücklich ist, wer Räumlichkeiten übernehmen kann, in denen bereits eine Praxis untergebracht ist, andernfalls muss oft eine lange Suche in Kauf genommen werden.

Die Ansprüche an das passende Objekt sind recht groß. Zum einen müssen ausreichend Räume in einer angemessenen Größe vorhanden sein, damit der Empfang, das Wartezimmer, das Sprechzimmer, mehrere Untersuchungszimmer und gegebenenfalls auch ein radiologisch ausgestatteter Raum untergebracht werden können. Vor allem junge Ärzte legen dazu auch großen Wert auf helle Räume mit großen Fenstern, damit die Praxis freundlich wirkt.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Immobilie aus umweltbiologischen Materialien gefertigt ist, die möglichst wenig allergische Reaktionen hervorrufen. Mögliche Ausgasungen von nicht umweltverträglichen Materialien könnten die Beschwerden dafür anfälliger Patienten verstärken, deshalb wird seit einigen Jahren verstärkt auf das Material geachtet.

Ein weiterer ausschlaggebender Grund für oder gegen ein Objekt sind die monatlichen Kosten. Arztpraxen unterliegen nicht den Regeln für Wohnräume, sondern fallen unter Gewerbeimmobilien. Entsprechend werden die Räumlichkeiten nicht gemietet, sondern vom Inhaber gepachtet. Die Kosten schwanken entsprechend deutlich. Für Wohnräume gibt es einen örtlichen Mietpreisspiegel, der festlegt, wie hoch die Miete für ein Objekt ausfallen darf. Bei Gewerbeimmobilien errechnen sich die monatlichen Kosten anhand einer Kalkulation des anzunehmenden Gewinns. Je nachdem, welche Beschäftigung der Gewerbetreibende ausübt, kann der Pachtpreis für ein einziges Objekt deshalb unterschiedlich ausfallen. Als angemessen gilt eine Pachtgebühr dann, wenn der Gewerbetreibende trotz der laufenden Kosten noch Gewinne erzielen kann.

Neben der Gestaltung der Immobilie und den damit zusammenhängenden Kosten spielt nicht zuletzt auch die Lage eine wichtige Rolle. Die Praxis sollte möglichst zentral liegen, damit Patienten ihren Arzt auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Schwierigkeiten erreichen können.

jetzt kommentieren? 19. Januar 2009

Kautionsrückzahlung deutlich einfordern

Jeder Mieter muss beim Einzug in eine Wohnung eine Kaution hinterlegen. Wie hoch diese ist, ist unterschiedlich, sie darf jedoch das Dreifache der Nettokaltmiete nicht übersteigen. Der Betrag muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters soll so gewährleistet sein, dass der Mieter sein Geld zurückerhält. Nach dem Auszug des Mieters muss die Kaution wieder zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mieter die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt oder eine Nachzahlung auf die Nebenkosten zu erwarten ist. Der Teil der Kaution, der nicht für Nachbesserungen an der Wohnung oder die Begleichung der anfallenden Nebenkosten benötigt wird, muss dem Mieter mit den Zinsen zurückgezahlt werden. Behält der Vermieter einen Teil des Geldes ein, muss er seinen Anspruch vor dem Mieter schriftlich rechtfertigen, außerdem hat der ehemalige Mieter ein Anrecht auf eine Kostenabrechnung.Leider kommt es jedoch sehr oft vor, dass der Mieter wochenlang auf die Rückzahlung der Kaution warten muss. Eine gesetzliche festgelegte Rückzahlungsfrist gibt es nicht. In der Regel sollte die Rückzahlung spätestens sechs Monate nach dem Auszug erfolgt sein. Hat der Mieter sein Geld bis dahin nicht erhalten, sollte er die Zahlung deutlich einfordern, zur Not auch mit Unterstützung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts. In jedem Fall sollte der Mieter seine Ansprüche zeitnah geltend machen, da diese seit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 nach drei Jahren verjähren.

Wenn die Besitzverhältnisse der Immobilie während der Mietzeit wechseln, wird die Kaution an den neuen Vermieter weitergegeben. Dieser ist dann für die Rückzahlung an den Mieter verantwortlich. Kann er die Kaution nicht zurückzahlen, muss der ehemalige Vermieter dem Mieter gegenüber einstehen. Dieser haftet dem Mieter gegenüber trotzdem, denn der Mieter soll vor einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters abgesichert sein.

jetzt kommentieren? 13. Januar 2009

Mietnomaden sind ein ernsthaftes Problem

In den Nachrichten und in Zeitungen kommt immer häufiger das Thema Mietnomaden zur Sprache. Da es keine erhobenen Zahlen zu den wirklichen Verhältnissen gibt, ist nicht klar, ob die Zahl der Mietnomaden tatsächlich steigt oder ob nur ein allgemeines Interesse an dem Thema vorliegt.Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen, jedoch von Beginn an keine Miete zahlen. Oftmals gehen diese Personen auch wenig sorgsam mit dem ihnen anvertrauten Wohnraum um, kaputte Türen und völlig verschmutzte Bäder gehen oft mit Mietnomadismus einher.

Für den Vermieter verursachen Mietnomaden einen großen finanziellen Schaden. Das deutsche Mietrecht lässt dem Vermieter nur wenige Möglichkeiten, des säumigen Mieters schnell ledig zu werden. Eine Kündigung darf erst dann ausgesprochen werden, wenn der Mieter in der Höhe von mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Und selbst dann dauert es meist mehrere Monate, bis ein eindeutiges Räumungsurteil ergeht. Im schlechten Fall bleibt der Vermieter ein Jahr oder länger an seinen Mieter gebunden, da er diesen nicht selber der Wohnung verweisen darf. Nur der Gerichtsvollzieher darf die letztliche Vollstreckung des Urteils vornehmen.

Mit dem umfangreichen Verfahren sind hohe Kosten verbunden. Diese trägt der Vermieter, auch für die Renovierungs- oder Sanierungskosten muss dieser selber aufkommen. Oftmals erhält er auch die zurückgehaltene Miete nicht zurück.

Einen wirksamen Schutz vor Mietnomaden gibt es nicht. Manche Vermieter lassen sich vor dem Aufsetzen des Mietvertrages den regelmäßigen Geldeingang und das Arbeitsverhältnis nachweisen, auch beim vorherigen Vermieter wird nachgefragt. Ob die angegebenen Verhältnisse der Realität entsprechen, ist dabei jedoch nicht immer sicher. Viele Mietnomaden verschleiern ihre wahre Identität und geben falsche Selbstauskünfte ab. Bei solventen Mietern hinterlässt ein solches Vorgehen einen bitteren Beigeschmack, der sich negativ auf das folgende Verhältnis auswirken könnte.

Mietnomaden begehen eine Straftat, die unter den Eingehungsbetrug gerechnet wird. Dieser wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die Umsetzung der Strafe ist dabei jedoch nicht leicht, da dem Mieter nachgelegt werden muss, dass es sich bei der Nichterfüllung des Vertrags um Vorsatz hatte. Nicht straffähig ist dagegen ist die nicht-vorsätzliche Nichteinhaltung der Vertragsinhalte.

jetzt kommentieren? 11. Januar 2009

Luxus als Wertsteigerung bei Immobilien

Die Wirtschaftskrise hat viele Branchen in Bedrängnis gebracht, doch wird sie auch Gewinner hervorbringen. Während das Vertrauen in die Banken und andere Finanzinstitutionen dahin ist und ein großer Teil der Wirtschaft düsteren Zeiten entgegen sieht, stellt sich für viele Bürger die Frage, wie sie ihr Geld sinnvoll, krisensicher und gewinnbringend anlegen könnten.

Eine Möglichkeit außerhalb klassischer Geldanlagen besteht in der Investition in eigene Immobilie, und zwar so, dass deren Wert erhalten und auch gesteigert wird. Das kann man nicht nur einer modernen energieeffizienten Sanierung erreichen, sondern auch, indem man das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet. So gehören Ausbauten wie ein Wintergarten ebenfalls zu einer zukunftsweisenden Investition, die nicht nur den Wohnkomfort steigert, sondern auch den Verkaufswert des Hauses.

Diese Investition rechnet sich sogar unmittelbar, nachdem sie getätigt worden ist. Leistet man sich zum Beispiel einen Wintergarten für vierzig Tausend Euro, hat den potentiellen Verkaufspreis seines Eigenheims direkt um eine deutlich höhere Summe verbessert. Das Geld ist inflationssicher angelegt und wirft auf jeden Fall eine anschauliche Rendite ab, die man noch nicht einmal versteuern muss. Ganz davon abgesehen, hat man fortan den Komfort eines Gartens, den man auch im Winter und bei schlechtem Wetter nutzen kann. Das Wohnklima im ganzen Haus lässt sich so verbessern.

jetzt kommentieren? 31. Dezember 2008

Baubeschreibung – das Fundament jedes Hauses

Die Baubeschreibung ist ein oft unterschätzter Vertragsbestandteil, wenn man sich dazu entschlossen hat, eine eigenes Haus zu bauen beziehungsweise bauen zu lassen. Obwohl hier alles für den Bauherren wesentliches aufgeführt wird, wird der Baubeschreibung oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. So ist es kein Wunder, dass es wegen Mängeln in diesem Papier oft zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.Die meisten Bauherren verlassen sich beim Bau ihres Einfamilienhauses auf die Dienste eines Bauträgers. Das hat zuerst einmal jede Menge Vorzüge. So hat man nur einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Auch ist nur ein Vertragspartner vorhanden, der für jeden Fehler und jede Verzögerung gerade stehen muss. Außerdem koordiniert er die oft komplizierten Abläufe auf einer Baustelle und sorgt dafür, dass alles zur richtigen Zeit am richtigen Platz ist. Eine Aufgabe, die einen privaten Bauherren ohne Erfahrung meistens überfordern wird.

Der Vertrag, den man mit dem Bauträger schließt, enthält neben anderen Regelungen auch eine so genannte Bau,- und Leistungsbeschreibung. Diese Baubeschreibung ist ein äußerst wichtiges Papier, wird sie doch Bestandteil des notariell beurkundeten Vertrages, sofern man vom Bauträger auch das Grundstück erwirbt. Dies deshalb, weil nur der Erwerb eines Grundstück der notariellen Form bedarf; errichtet der Bauträger das Haus auf einem Grundstück, dass dem Bauherrn bereits gehört, wird die Baubeschreibung zwar ebenfalls Vertragsbestandteil, jedoch ohne notarielle Beurkundung.

Jedoch auch mit notariellem Segen ist der Bauherr gehalten, dieses Papier sorgfältig zu prüfen. Dies ist nämlich nicht Aufgabe des Notars. So sind Baubeschreibungen oft fehlerhaft oder weisen Lücken auf. Bemerkt man dies erst im Laufe der Bauausführung, kann die Kostenkalkulation schnell Makulatur sein.

Einige Begriffe in der Baubeschreibung sind oft missverständlich und bedeuten etwas anderes, als der Laie vermutet. So ist der Begriff schlüsselfertig nicht das gleiche wie bezugsfertig. Auch die verwendeten Materialien sollten genauso detailliert beschrieben sein wie die Ausstattung. Ansonsten können teure Nachbesserungen die Folge sein.

Auch der Anschluss an die Kanalisation ist oft nicht in der Baubeschreibung vorgesehen, sondern meist nur eine Verlegung von Rohren einen Meter aus dem Haus heraus. Wer dies übersieht, hat zusätzliche Kosten für den endgültigen Anschluss an das Wassernetz.

So ist es wichtig, um Streitfälle zu vermeiden, dass wirklich alle Leistungen in der Baubeschreibung aufgeführt werden.

jetzt kommentieren? 29. Dezember 2008

Entscheidende Faktoren beim Hauskauf

Menschen, die sich für ein Eigenheim entscheiden, entwerfen vor dem Kauf ein Traumbild. Ein Haus im Grünen sollte es sein, aber trotzdem gut angebunden. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte sollten auch ohne Auto gut erreichbar sein. Außerdem wird natürlich eine gewisse Größe der Immobilie veranschlagt. Neben ausreichend Zimmern sollte auch ein mittelgroßer Garten vorhanden sein, in dem der Nachwuchs spielen und der Sommer genossen werden kann. Oftmals wird das Traumhaus angesichts der aktuellen Immobilienpreise dann zunehmend kleiner, je näher der Kauftermin rückt. Viele zukünftige Besitzer entscheiden sich am Ende auch für den Kauf einer Gebrauchtimmobilie und verzichten auf ein eigenes Bauvorhaben.Ein gebrauchtes Objekt hat den großen Vorteil, dass es schneller bezogen werden kann. Für ein Bauvorhaben muss meist über ein Jahr veranschlagt werden, in welchem zusätzlich zu den Kosten für die eigene Immobilie auch die Miete und die Nebenkosten weiterhin bezahlt werden müssen. Diese Doppelbelastung entfällt bei dem Kauf eines fertigen Hauses. Zudem kann die Lage und die Anbindung auch besser beurteilt werden, denn die Umgebung ist meist bebaut und verfügt über fertige Straßen. Die Entwicklung einer Neubausiedlung kann dagegen nicht immer vorhergesagt werden. Nicht selten liegt das Traumhaus am Ende direkt an der Durchfahrtsstraße und unterliegt einer ständigen Lärmbelastung.

Um die finanzielle Belastung genau abschätzen zu können, sollte ein Gutachter das in Frage kommende Objekt ansehen. Gerade ältere Immobilien benötigen einige Sanierungsmaßnahmen, und eine neue Heizungsanlage oder der Austausch der Rohre sind kostenintensive Maßnahmen.

Vor allem für Menschen, die sich auch einen altersgerechten Wohnsitz wünschen, spielen Umbauten im Gebäude eine zentrale Rolle. Treppenlifte können zwar in wenigen Stunden nachgerüstet werden, doch die seniorengerechte Ausstattung von Badezimmern sollte im Idealfall vor dem Einzug erledigt werden. Diese Faktoren sollten unbedingt in das Budget eingeplant werden, damit aus dem Traumhaus am Ende kein Alptraum wird, der schnellstmöglich einen neuen Besitzer finden muss.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

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