Riester als Eigenkapital zum Hausbau

06.November 2008

Ab diesem Monat sind die ersten Riester – Bausparverträge zu haben. Die neuen Produkte nutzten die gesetzliche Möglichkeit, die Riester – Förderung auch für den Erwerb eines Eigenheims zu verwenden. Bislang konnten die staatlichen Zuschüsse und steuerlichen Vergünstigungen nur für eine persönliche Rente verwendet werden. Das ist nun anders, da man nunmehr damit auch den wichtigen Baustein für die Altersvorsorge, nämlich das eigene Heim, damit finanzieren kann. Beantragen kann Wohn – Riester jeder, der auch Anspruch auf eine normale Riester – Rente hat. Das bedeutet, alle, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, aber auch Beamte, haben nunmehr eine neue Möglichkeit, ein eigenes Haus mit staatlicher Unterstützung zu bauen oder zu kaufen. Die Fördersumme entspricht in etwas der der abgeschafften Eigenheimzulage. Es gibt aber im Gegensatz zu dieser alten Fördermöglichkeit hier keine Einkommensgrenzen. Jeder, egal wie viel er verdient, hat Anspruch auf Wohn – Riester.Um die volle Förderung zu erhalten, muss man wenigsten vier Prozent seines unversteuerten Einkommens in einem Riester – Vertrag anlegen. Dann erhält man bis zu eintausendzweihundert Euro als staatlichen Zuschuss, oder über den Monat gerechnet einhundertvierundfünfzig Euro, beziehungsweise das doppelte, wenn man verheiratet ist. Für jedes Kind gibt es nochmal dreihundert Euro extra. Wer noch keine fünfundzwanzig ist, erhält einen einmaligen Zuschuss von zweihundert Euro.

Das in einen Riester – Vertrag eingezahlte Kapital kann man vollständig für die Finanzierung einer Immobilie verwenden, wenn man diese auch selbst nutzt und sie sich im Inland befindet. Hat man bereits gebaut, ist es sogar möglich mit dem Kapital bestehende Immobilienkredite zu tilgen. Das geht jedoch nur für solche Eigenheime, die in diesem Jahr erworben beziehungsweise gebaut wurden. Es ist auch möglich, sich mit dem Geld in ein Altenwohnheim einzukaufen.

Die Förderung darf man jedoch nur dann auch behalten, wenn man die selbst genutzte Immobilie auch dauerhaft bewohnt. Wer verkauft, muss auch die Förderung zurück zahlen. Eine Ausnahme gilt, wenn man den Verkaufserlös wieder in einem Eigenheim anlegt, dass man auch selbst bewohnt. Eine zeitweise Vermietung ist unschädlich, wenn man mit Eintritt ins Rentenalter wieder in seine Immobilie zieht. Steuern werden, wie auch bei der Riester – Rente, fällig, sobald man das Rentenalter erreicht hat. 

Artikel gespeichert unter: Ratschläge

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback diesen Artikel  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren


Kalender

Mai 2012
M D M D F S S
« Jun    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Virtualrank Werbung

Aktuelle Artikel