Riestern zum Eigenheim
03.November 2008
Es gibt zwar keine Eigenheimzulage mehr, aber durch die Riester – Förderung wurde ein neues Instrument geschaffen, um mit staatlichen Zuschüssen schneller zu den eigenen vier Wänden zu kommen. Besonders interessant ist diese Förderung für junge Familien, da mit der Wohnriester – Förderung wieder eine langfristige Hilfe bei der Anschaffung eines eigene Hauses zur Verfügung steht. Die Eigenheimzulage dagegen lief maximal acht Jahre, während die Riester – Förderung gewährt wird, bis auch die letzte Rate des Immobilienkredits abbezahlt ist. Eine vierköpfige Familie kann mit den Zulagen für Riester insgesamt fast zweiundzwanzig Tausend Euro Förderung erhalten. Das sind pro Jahr etwas über neunhundert Euro. Verfügt man über ein entsprechend hohes Einkommen, kann durch steuerliche Vorteile die Summe sogar noch höher liegen. Ein großerVorteil von Wohnriester ist nämlich auch, dass die Einkommenshöhe keine Rolle spielt; auch ein gut verdienender Arbeitnehmer erhält die Förderung genauso wie ein Geringverdiener. Pro Person rechnet sich die Förderung wie folgt. Es gibt eine so genannte Grundzulage von einhundertvierundfünfzig Euro, die jeder erhält, der grundsätzlich Anspruch auf eine Riester – Rente hat. Für jedes Kind, das nicht früher als letztes Jahr auf die Welt kam, gibt es noch einmal dreihundert Euro. Wer noch keine fünfundzwanzig ist und gerade ins Berufsleben einsteigt, erhält einen einmaligen Zuschuss von zweihundert Euro. Das macht in der Summe fast dreiundzwanzig Tausend Euro über den gesamten Förderzeitraum, also etwas so viel, wie bei der abgeschafften Eigenheimzulage. Um die Zuschüsse auch in voller Höhe zu erhalten, muss man von seinem Bruttoeinkommen wenigstens vier Prozent pro Jahr einzahlen. Von der Steuer absetzen kann man dabei einen Maximalbetrag von zweitausendeinhundert Euro. Ist das Eigenheim fertig, fließen die Zuschüsse nicht mehr in den Riester – Vertrag, sondern es wird damit direkt das Darlehn getilgt. Das macht sich bei der Zinslast bemerkbar, da eine möglichst hohe und frühe Tilgung die Kreditsumme verringert, auf die man Zinsen zahlen muss. Ist man allerdings gezwungen, das Haus später wieder zu verkaufen, muss man auch die Förderung wieder zurück bezahlen.Erreicht man das Rentenalter, müssen die Zuschüsse leider versteuert werden.
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