Steuern sparen mit Wohn – Riester
31.Januar 2009
Ganz neu als Steuersparmodell für Immobilienbesitzer und die, die es werden wollen, ist das so genannte Wohn – Riester. Künftig kann man also die Riester – Förderung nicht nur für eine klassische private Rente erhalten, sondern auch für einen weiteren wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge, nämlich der selbst genutzten Immobilie. Die Riester – Förderung zum Immobilienerwerb ist quasi der Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimförderung. Der maximale Betrag, den man vom Staat für die eigenen Immobilien erhalten kann, entspricht auch in der Höhe etwa der alten Vergünstigung.
Die Riester – Zuschüsse gibt es für den Erwerb oder den Bau einer selbst genutzten Immobilie genauso wie für die Ablösung von Immobilienkrediten für ein bereits im Besitz befindliches Haus oder Wohnung. Man kann aber ebenso Genossenschaftsanteile damit erwerben oder sogar Wohnrechte, zum Beispiel in einem Seniorenheim, damit finanzieren.
Dabei ist man nicht von Anfang an darauf festgelegt, die Riester – Förderung für eine Immobilie zu verwenden. Genauso gut kann man zuerst einen normalen Riester – Vertrag abschließen und erst später entscheiden, wofür man ihn einsetzen will. Wer schließlich sein angespartes Geld für den Immobilienerwerb einsetzt, muss es auch nicht mehr wie bislang in den Vertrag zurückführen. Die staatlichen Zuschüsse für das Sparen können ebenso eingesetzt werden wie das eigenen Kapital.
Sobald man das Rentenalter erreicht hat, werden die eingesetzten Riesterbeträge jedoch versteuert. Man kann sich aussuchen, ob man die Steuerschuld auf einmal begleichen will oder ob sie jährlich abträgt. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der eigenen Vermögenslage ab. Ist diese derart, dass man überhaupt keine Steuerpflicht auf das Einkommen hat, spielt es keine Rolle, welches Modell man wählt.
Artikel gespeichert unter: Rieser Rente
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