Traumhäuser am Meer
17.Mai 2008
Sobald man sich über das allgemein Preisniveau auf der Mallorca informiert hat und die Gegend eingekreist, in der man sich einerseits ein Haus leisten könnte und in der man alles Gewünschte oder Notwendige vorfindet und man denkt, dass man sich dort wohl fühlen wird, kommt der nächste wichtige Schritt auf dem Weg zum ganz privaten Glück unter Spaniens Sonne.Und der besteht nicht wie mancher jetzt vielleicht denkt, in der konkreten Suchen nach der geeigneten Immobilie, sondern darin, sich wichtige Informationen über die Erwerbsbedingungen an zueignen.
Wer keine böse Überraschung erleben will, muss über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zum Grunderwerb gut informiert sein. Diverse Vorschriften und nicht zuletzt das Finanzamt sorgen für einen kräftigen Aufschlag zum Kaufpreis. Auch die laufenden Kosten, ist man erst einmal Eigentümer geworden, sollte man genau kennen um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Wer auf Mallorca ein Grundstück kauft, muss ebenfalls wie in der Heimat Grunderwerbssteuer zahlen. Aktuell sind es sechs Prozent vom Kaufpreis, dazu kommt noch eine so genannte Wertzuwachssteuer von einem halben Prozent. Jährlich fällig wird die auch hier bekannte Grundsteuer, dann noch bis zu zweieinhalb Prozent Vermögenssteuer und damit nicht genug, auch noch ein Viertel von bis zu zwei Prozent des Katasterwertes. Dazu kommen einmalig beim Kauf noch Gebühren für Notar und Grundbucheintrag, nicht zuletzt die Provision für den Vermittler.
Wie man sieht ist der spanische Gesetzgeber nicht weniger erfinderisch in Steuersachen wie der deutsche. Es fallen also nicht unerhebliche Nebenkosten an, die bei der Finanzierung mit zu berücksichtigen sind.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit Verkäufern sollten sie übrigens genau auf ihre Worten achten! Anders als in Deutschland kann man in Spanien eine Haus per mündlicher Vereinbarung erwerben. Überlegen sie also genau, an welcher Stelle sie ja sagen!
Hat der Voreigentümer die letzten Grundsteuern nicht bezahlt, müssen sie dafür gerade stehen. Diese Information sollten sie also dringend einholen.
Jede Vereinbarung sollten sie auf jeden Fall bei Notar beglaubigen lassen. Bevor sie nichts schriftliches haben, sollten sie auch keinesfalls Zahlungen leisten.
Klugerweise investieren sie in einen Fachmann vor Ort, der sich auf Immobilienerwerb von Ausländern spezialisiert hat. Andernfalls laufen sie Gefahr trotz sorgfältiger Vorbereitung einen wichtigen Punkt zu übersehen.
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