Wasserdichte Verträge für den Immobilienkauf

28.Oktober 2008

Wer sich ein Häuschen kauft hat in der Regel lange dafür gespart und sich dazu meist noch hoch verschuldet. Da es sich hier meist um die größte Einzelinvestition im Leben eines normalen Menschen handelt, sollte in keiner Phase etwas wesentliches schief laufen. Nicht nur das dies ärgerlich wäre; die meisten können sich größere unerwartete finanzielle Aufwendungen in ihrer Situation gar nicht leisten. Daher sollte man auch besonders beim Vertragsschluss größte Aufmerksamkeit walten lassen. Der Vertrag sollte wirklich alles regeln, was irgendwie relevant sein könnte. Nur so schafft man Rechtssicherheit und vermeidet teure Auseinandersetzungen.Das heißt zuerst einmal, dass man sich damit Zeit lassen sollte, und zwar so viel, wie man benötigt, um wirklich durchzublicken. Nur wer den Kaufvertrag bis ins Detail gelesen und auch verstanden hat, kann beruhigt seinen Unterschrift darunter setzen. Das solche Verträge oft in einem für Laien schwer verständlichen Stil verfasst sind, sollte man weder die Mühe und auch nicht die Kosten scheuen, sich von einem Fachmann jedes Detail erklären zu lassen, das man nicht richtig verstanden hat. Daher sollte man den Vertrag im Entwurf rechtzeitig vor dem Notartermin zur Verfügung haben, am besten mehrere Wochen, damit genug Zeit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Korrektur bleibt. Im Vertrag muss alles erwähnt werden, was im Grundbuch eingetragen ist, so zum Beispiel eine Grundschuld, aber auch Lasten, die auf dem Grundstück liegen, beispielsweise Wegerechte von Grundstücksnachbarn. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Auch Mängel der Immobilie müssen im Vertrag dokumentiert werden, damit im Schadensfall kein Streit über die Beweislast geführt werden muss. Am besten man vereinbart schon hier, wer in welchem Umfang dafür einzustehen hat. Auch sollte erwähnt werden, wenn der Verkäufer vor der Übergabe Fehler beseitigen will, welche Arbeiten er erledigt haben muss, bevor der Kaufpreis gezahlt wird. Die Übergabe ist überhaupt ein zentraler Punkt. Die Einzelheiten zum wann und unter welchen Voraussetzungen die Übergabe erfolgen kann, müssen im Vertrag geklärt werden. Das betrifft vor allen Dingen Verträge über neu gebaute Immobilien. Der Käufer ist gut beraten, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, wenn die Übergabe nicht rechtzeitig erfolgen kann.

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