Wozu Hypotheken taugen
01.Juli 2008
Sicherheiten für Baukredite war bereits unter verschiedenen Aspekten hier Thema. Das sich Banken in der Regel nicht mit einer Absicherung zufrieden geben, sondern im Ernstfall auf alles zugreifen möchten, was der Schuldner besitzt, kann man als Grundsatz formulieren. Dennoch haben nicht alle Sicherheiten, die man der Bank bieten kann, das gleiche Gewicht. Sieht man sich die typischen Sicherheiten im Detail an, sticht die Hypothek als die wichtigste hervor. Kein Immobilienkredit ohne Hypothek lautet die Devise der Kreditinstitute. Vielleicht kann man seine Lebensversicherung oder andere Vermögenswerte vorerst noch vor einer eventuellen Verwertung schützen. Die beliehene Immobilie selbst wird immer und zuerst herangezogen, wenn die Bank bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenssituation oder gar der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ihr Geld zurück fordert.Die Bedeutung der Hypothek für das Immobilien,- und Geldwesen wird durch ihre umfassende Regelung im bürgerlichen Gesetzbuch herausgehoben. Als Sicherungsinstrument hat sie eine lange Tradition und entsprechend ausgereift sind Praxis und Recht dazu. Um für alle Beteiligten Transparenz herzustellen und dem Kreditgeber vor einem Verlust seiner Sicherheit zu schützen, wird eine Hypothek nach ihrer Bestellung Zug um Zug gegen Auszahlung der Kreditsumme ins Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch ist die wichtigste Informationsquelle zu einem Grundstück; dort lassen sich nicht nur die Eigentumsverhältnisse einsehen, sondern auch alle Belastungen des Grundstücks, etwa mit Wohn,- oder Wegerechten und natürlich auch Hypotheken und Grundschulden. Von der Grundschuld unterscheidet sich die Hypothek dadurch, das ihre Höhe abhängig von den tatsächlichen Schulden des Kreditnehmers ist. Die Hypothek kann nur in der Höhe der aktuellen Restschuld geltend gemacht werden, während die Grundschuld prinzipiell in voller Höhe vollstreckbar ist. Das Grundbuch kann im übrigen jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann; dazu gehören nicht nur Kaufinteressenten, sondern ebenso potentielle Kreditgeber. Für jedes Grundstück können beliebig viele Hypotheken eingetragen werden. Ihr Rang richtet sich nach dem Datum der Eintragung. Der Gläubiger mit der Hypothek im ersten Rang darf im Falle einer Verwertung der Immobilie zuerst zugreifen. Für die anderen bleibt nur in ihrer Reihenfolge, was dann noch übrig geblieben ist.
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